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Urteil: Keine Gebühren für Mobilfunkrechnung und kein Pfand für SIM

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Alpha10

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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil entschieden das Mobilfunkanbieter Ihren Kunden keine Gebühr für das versenden einer schriftlichen Rechnung auferlegen dürfen.
Link zum Urteil

Ausserdem ist es nicht zulüssig eine Pfandgebühr für SIM-Karten zu erheben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, aber noch nicht rechtskräftig, da das beklagte Unternehmen "Drillisch Telecom" Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt hat.

Der Mobilfunkprovider Drillisch Telecom berechnet seinen Kunden für den Versand von Rechnungen 1,50 EUR und verlangt für eine ausgelieferte SIM-Karte einen Pfand in Höhe von 29.65 EUR. Um das Geld zurück zu bekommen muss der Kunde nach Ende des Vertrages die Sim-Karte im unbeschädigtem Zustand innerhalb von 3 Wochen zurück senden.

Beides Gebühr und Pfand, sind nach dem aktuellen Urteil unzulässig.


Quelle: www.golem.de

Schlagworte: Mobilfunk, Rechnung, Gebühren, Mahnung, Rechnungskosten

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